Gebäudemodernisierungsgesetz: Das gilt beim Heizungswechsel
Mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl einer neuen Heizung, technologieoffene Lösungen und ein schrittweiser Übergang zu klimafreundlicheren Brennstoffen: Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen.
Hier erfahren Sie, welche Änderungen das Gebäudemodernisierungsgesetz beim Heizungswechsel vorsieht und was Eigentümer bei ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten.
Freie Wahl der Heizungstechnologie
Eigentümer sollen künftig grundsätzlich frei zwischen unterschiedlichen Heizsystemen wählen können. Dazu zählen unter anderem:
- elektrische Wärmepumpen
- Hybridheizungen
- Biomasseheizungen und Pelletheizungen
- Gasheizungen
- Ölheizungen
Welche Lösung langfristig sinnvoll ist, hängt jedoch nicht allein von der gesetzlichen Zulässigkeit ab. Ebenso wichtig sind der energetische Zustand des Gebäudes, die benötigten Systemtemperaturen sowie die zu erwartenden Energie-, Brennstoff- und Betriebskosten.
Was gilt für Gas- und Ölheizungen?
Auch neue Gas- und Ölheizungen sind grundsätzlich wieder zulässig. Wer sich für eine Heizung mit fossilen Brennstoffen entscheidet, muss jedoch künftig schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen.
Diese sogenannte Biotreppe soll für die betroffenen Heizungsanlagen folgende Mindestanteile vorsehen:
- ab 2029: 10 Prozent
- ab 2030: 15 Prozent
- ab 2035: 30 Prozent
- ab 2040: 60 Prozent
Als anrechenbare Energieträger gelten unter anderem Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas sowie verschiedene Formen von Wasserstoff und daraus hergestellte Brennstoffe.
Die Anschaffung einer Gas- oder Ölheizung bleibt grundsätzlich möglich. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung sollten Sie aber künftige Verfügbarkeit und Preisentwicklung der erforderlichen klimafreundlicheren Brennstoffe berücksichtigen.
Wärmepumpe, Hybridheizung, Biomasse, Gas oder Öl?
Die freie Heizungswahl bedeutet nicht automatisch, dass jede Technologie für jedes Gebäude gleichermaßen geeignet oder wirtschaftlich ist.
Bei der Auswahl sollten insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Anschaffungskosten der Heizungsanlage
- mögliche staatliche Förderung
- Energieverbrauch des Gebäudes
- Zustand von Dämmung, Fenstern und Heizflächen
- erforderliche Vorlauftemperaturen
- verfügbare Energieträger
- voraussichtliche Brennstoff- und Stromkosten
- Wartungs- und Betriebskosten
- mögliche spätere Erweiterungen
Eine Wärmepumpe kann beispielsweise durch die Nutzung von Umweltwärme einen hohen Anteil erneuerbarer Energie bereitstellen. In anderen Gebäuden kann eine Hybridlösung sinnvoll sein, bei der unterschiedliche Wärmeerzeuger miteinander kombiniert werden.
Entscheidend ist eine Betrachtung des gesamten Gebäudes und der langfristigen Kosten.
Schutz von Mietern bei neuen Gas- und Ölheizungen
Bei neu eingebauten Heizungen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden, sollen Mieter und Vermieter ab dem 1. Januar 2028 die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte grundsätzlich jeweils zur Hälfte tragen.
Ab dem 1. Januar 2029 sollen außerdem bestimmte Mehrkosten der vorgeschriebenen biogenen Brennstoffanteile zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Was Sie bei Ihrer Entscheidung beachten sollten
Die gesetzliche Zulässigkeit einer Heizung ist nur ein Teil der Entscheidung. Für eine realistische Bewertung sollten die Kosten über die gesamte Nutzungsdauer betrachtet werden:
Anschaffungskosten der neuen Heizung
Mögliche Förderung
Betriebs- und Wartungskosten über die Lebensdauer der Anlage.
Unsere Energieexperten prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Heiztechnik zu Ihrem Gebäude, Ihrem Wärmebedarf und Ihren persönlichen Anforderungen passt.
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Heizungstausch
Als Immobilienbesitzer haben sich bestimmt schon gefragt, ob Sie einen Heizungstausch vornehmen sollten. Bevor Sie einen Fachmann hinzuziehen, ist eine grundlegende erste Beurteilung des Zustands Ihrer Heizung auch anhand unserer Checkliste möglich.
Erneuerbare Energien
Wer sich für eine neue Heizung entscheidet, hat die Qual der Wahl. Er kann auf bewährte Technik setzen, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas arbeitet. Er kann aber auch auf regenerative Energien, zukunftsweisende Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie und den innovativen Energie-Manager SolvisMax bauen.
Fördermittel
Ob freiwillig oder aufgrund staatlicher Vorgaben: Wer jetzt eine klimafreundliche Heizung mit 65 Prozent Anteil an Erneuerbaren Energien einbauen lässt, erhält nach der ‚Bundesförderung energieeffiziente Gebäude‘ (BEG) eine Grundförderung von 30 Prozent.